§1 GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen fi nden auf alle Verträge zwischen der DIBJICK MediaPuls und ihren Auftraggebern (Kunden) Anwendung.

Insbesondere für die Inanspruchnahme folgender Dienstleistungen:

• Programmierung von Kundenwebsites

• Aufbau und Positionierung digtialer Marken

• Online-Marketing

• Erstellung digitialer Produkte

• Sonstige, ähnliche Dienstleistungen

(2) Sie bestätigen vor Inanspruchnahme von Diensten und Dienstleistungen der DIBJICK MediaPuls, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus Ihrer (neben-) gewerblichen Tätigkeit unsere Dienste in Anspruch zu nehmen beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit uns einzugehen.

(3) Alle zwischen Ihnen und der DIBJICK MediaPuls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.

(4) Soweit zwischen Ihnen und der DIBJICK MediaPuls auch schriftliche individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.

(5) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der DIBJICK MediaPuls.

(6) Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts- und/oder Vertragsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.

§2 LEISTUNGEN

(1) Die Einzelheiten der von Schommer für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.

(2) Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung ist DIBJICK MediaPuls nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.

(3) Die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen ist nicht geschuldet.

(4) Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies DIBJICK MediaPuls schriftlich mit. Sofern die Änderungen nicht zur Erreichung der vertraglich vereinbarten Leistung oder zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich sind, hat der Kunde diese zusätzlich zu vergüten. DIBJICK MediaPuls wird dem Kunden in diesem Fall einen entsprechenden Kostenvoranschlag gemäß Ziff. 3.2 zukommen lassen.

(5) Hält DIBJICK MediaPuls eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen für zweckmäßig, so teilt DIBJICK MediaPuls dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag nebst Kostenvoranschlag. Bis zur Freigabe des Umsetzungsvorschlages durch den Kunden verbleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.

(6) Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat DIBJICK MediaPuls nicht zu vertreten. Sie berechtigen DIBJICK MediaPuls, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. DIBJICK MediaPuls wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

(7) Zur Erfüllung des Kundenauftrages behält sich DIBJICK MediaPuls vor, externe Erfüllungsgehilfen wie bspw. Subunternehmer zu beauftragen.

§3 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung durch DIBJICK MediaPuls. Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.

(2) Auf Wunsch des Kunden erstellt DIBJICK MediaPuls einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Leistungen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages übernommen. Sind die Leistungen nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags durchführbar (i. d. R. > 10%), wird DIBJICK MediaPuls den Kunden hierüber informieren. Der Kunde kann den Vertrag aus diesem Grunde kündigen. Für die bis dahin erbrachte Leistung kann DIBJICK MediaPuls einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Werden in einem Kostenvoranschlag nicht genannte Leistungen im Einvernehmen mit dem Kunden oder auf Anweisung des Kunden erbracht, so sind diese nach Maßgabe des tatsächlichen Arbeitsaufwandes als Zusatzauftrag zu vergüten.

§4 ZUSAMMENARBEIT UND MITWIRKUNG DES KUNDEN

(1) Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Auftrags betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

(2) Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

(3) Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird DIBJICK MediaPuls dem Kunden eine per E-Mail zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

(4) Der Kunde versichert, dass er über alle für die beauftragten Leistungen erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten und Vorlagen verfügt und stellt DIBJICK MediaPuls von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten frei.

(5) Der Kunde unterstützt DIBJICK MediaPuls bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format.

(6) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen DIBJICK MediaPuls unverzüglich mitzuteilen.

§5 ABNAHME

(1) Nach Aufforderung durch DIBJICK MediaPuls ist der Kunde zur Freigabe von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpfl ichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

(2) Änderungswünsche nach Freigabe können eine kostenpfl ichtige Leistungsänderung i. S. v. Ziff. 2.4 darstellen.

(3) Im Falle wesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme bis zur vollständigen Mängelbeseitigung verweigern. Bei nicht wesentlichen Mängeln wird der Kunde die Abnahme erklären, ggf. unter Vorbehalt der Mängel, die von DIBJICK MediaPuls binnen angemessener Frist zu beseitigen sind. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme trotz Anzeige der Abnahmebereitschaft und Mängelfreiheit nicht innerhalb von zwei Wochen seit Übergabe erklärt oder bereits mit der vertragsgemäßen Nutzung der Leistungen begonnen hat.

§6 NUTZUNGSRECHTE

(1) DIBJICK MediaPuls gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das einfache Nutzungsrecht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist – soweit nicht abweichend vereinbart – zeitlich und räumlich unbeschränkt. Inhaltlich ist das Nutzungsrecht auf den Vertragszweck begrenzt.

(2) Will der Kunde von DIBJICK MediaPuls gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.

(4) Der Kunde ist verpfl ichtet, DIBJICK MediaPuls auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken mit dem Link zur Homepage https://www.dibjick-mediapuls.de zu nennen, mindestens auf der Impressum-Seite.

§7 VERGÜTUNG

(1) Ist eine fi xe Vergütung vereinbart, so ist DIBJICK MediaPuls berechtigt, für Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

(2) DIBJICK MediaPuls behält sich das Recht vor, vom Kunden eine erste Anzahlung der Auftragssumme unmittelbar nach Beauftragung verlangen.

(3) Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind die individuell vereinbarten Vergütungssätze von DIBJICK MediaPuls anwendbar. Die Abrechnung der Aufwände erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich.

(4) DIBJICK MediaPuls berechnet die durchgeführte Leistung in geleisteten Stunden oder Personentagen. Ein Personentag entspricht 8 (acht) Arbeitsstunden.

(5) Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(6) Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die DIBJICK MediaPuls im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Die Kilometervergütung beträgt dabei 0,50 EUR/km.

§8 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die Zahlung wird spätestens sofort nach Fertigstellung fällig. Sollte sich die Fertigstellung kundenbedingt (verzögerte Abnahmen, Terminmangel, späterer Livegang gewünscht) verspäten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kosten so abzurechnen, als ob die Fertigstellung ohne die Verzögerungen hätte erfolgen können, auch wenn die Leistung zu diesem Zeitpunkt – der Verzögerung verschuldet – noch nicht fertig gestellt werden konnte.

(2) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen bar und ohne Skontoabzug innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.

§9 GEWÄHRLEISTUNG

(1) Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Leistung einen Anspruch auf Nacherfüllung. DIBJICK MediaPuls ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

(3) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 1 (ein) Jahr ab Abnahme.

§10 HAFTUNG

(1) DIBJICK MediaPuls haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet DIBJICK MediaPuls jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen i. S. v. § 278 BGB.

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mails ein offenes Medium sind. DIBJICK MediaPuls übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über verschlüsselte E-Mails geführt werden.

(3) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption der Gesamt-Website beruhen, haftet DIBJICK MediaPuls nur, wenn diese durch spezielle Ausgestaltung der Website entstanden sind und auf von DIBJICK MediaPuls eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Kunden verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet DIBJICK MediaPuls hingegen nicht.

§11 FREMDINHALTE, RECHTE DRITTER

(1) Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist DIBJICK MediaPuls nicht verantwortlich. DIBJICK MediaPuls ist nicht verpfl ichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

(2) Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte DIBJICK MediaPuls selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde DIBJICK MediaPuls schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere im Falle der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (Kennzeichen, Geschmacksmuster etc.), Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie Namens- und Persönlichkeitsrechten Dritter. Von diesem Freistellungsanspruch sind neben Schadensersatzforderungen insbesondere auch anfallende Rechtsanwaltskosten umfasst.

§12 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Alle Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche von DIBJICK MediaPuls aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum (Vorbehaltsware) von DIBJICK MediaPuls.

(2) Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde DIBJICK MediaPuls unverzüglich zu benachrichtigen.

§13 REFERENZNENNUNG

Presseerklärungen, Auskünfte, etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf DIBJICK MediaPuls den Kunden auf der Website von DIBJICK MediaPuls oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

§14 DATENSCHUTZ

(1) DIBJICK MediaPuls ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten, solange dies für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist. Soweit keine gesetzlichen Vorschriften dies erfordern, wird DIBJICK MediaPuls die Daten des Kunden löschen, sobald der Zweck der Speicherung weggefallen ist.

(2) Die Übermittlung von Daten an Dritte ist auch ohne gesonderte Zustimmung des Kunden zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.

§15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Alle Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

(3) Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind bestrebt, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und dem Kunden. Hat der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland, so gilt dasselbe. Verlegt der von uns in Anspruch genommene Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung oder ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand an unserem Geschäftssitz.